Was genau bedeutet IATA-Zulassung?
Batterien von Elektrorollstühlen, insbesondere Lithium-Ionen-Akkus, gelten als Gefahrgut. Daher muss ein Elektrorollstuhl, beziehungsweise dessen Akku, die Anforderungen dieser Vorschriften erfüllen, um im Flugzeug transportiert werden zu dürfen.
Zusammenfassend bedeutet eine "IATA-Zulassung" für einen Elektrorollstuhl, dass das Modell und seine Akkus die Sicherheitsanforderungen der IATA für den Lufttransport erfüllen.
Es ist nicht der Passagier, der eine Zulassung beantragt, sondern der Hersteller des Elektrorollstuhls muss sicherstellen, dass sein Produkt die IATA-Vorschriften erfüllt. Der Hersteller lässt die Akkus nach der UN-Testmethode 38.3 prüfen. Dieser Test stellt sicher, dass die Akkus sicher für den Transport in Flugzeugen sind.
Wenn Sie mit einem Elektrorollstuhl fliegen möchten, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
Fluggesellschaft kontaktieren: Informieren Sie Ihre Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor dem Flug, dass Sie mit einem Elektrorollstuhl reisen. Geben Sie dabei das Modell, die Maße, das Gewicht und den Akku-Typ an.
Diese Informationen finden Sie auf https://elektrorollstühle.ch indem Sie dort den Model Namen Ihres Rollstuhles in der Suchfunktion oben Mittig eingeben um so die Detailseite Ihres Rollstuhles zu finden. Dort sind jeglichen Daten zu sehen.
Dokumente bereithalten:
Halten Sie die
1. Die Bedienungsanleitung, sowie
2. Das Sicherheitsdatenblatt des Akkus (MSDS) und
3. Das UN 38.3-Zertifikat bereit.
Diese Dokumente erhalten Sie vom Hersteller des Rollstuhls. Manche Fluggesellschaften verlangen zusätzlich eine IATA-Bescheinigung des Herstellers.
Akku-Vorschriften beachten:
Die IATA-Vorschriften legen fest, wie Akkus transportiert werden müssen. In der Regel gelten folgende Regeln
Akkus im Rollstuhl:
Wenn der Akku fest im Rollstuhl verbaut und gut geschützt ist, kann er im Rollstuhl verbleiben. Die elektrischen Schaltkreise müssen jedoch gemäß den Anweisungen des Herstellers isoliert werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.
Wenn der Akku entfernt werden muss, darf er eine Kapazität von 300 Wh nicht überschreiten. Sie dürfen auch einen Ersatzakku bis 300 Wh oder zwei Ersatzakkus bis je 160 Wh mitnehmen *. Die entfernten Akkus müssen im Handgepäck transportiert werden. *
Am Flughafen:
Melden Sie sich am Check-in-Schalter. Dort wird man Ihnen helfen, den Rollstuhl für den Transport vorzubereiten. Es ist ratsam, den Rollstuhl zu kennzeichnen und lose Teile zu sichern.
Wichtiger Hinweis:
* Jede Fluggesellschaft kann die IATA-Vorschriften unterschiedlich auslegen. Es ist daher unerlässlich, sich vor der Buchung bei der jeweiligen Fluggesellschaft über deren spezifische Bestimmungen zu informieren.
Haftungsausschluss.
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Bezug von MSDS, UN 38.3 und Bedienungsanleitungen
So erhalten Sie die erforderlichen Dokumente:
1. Kundenkonto erstellen: Registrieren Sie sich unter https://elektrorollstuehle.ch/account/login und bestätigen Sie indem Sie im E-Mail-das Sie erhalten dies bestätigen.
2. Anmeldedaten notieren: Bewahren Sie Benutzername und Passwort für zukünftige Anmeldungen auf.
3. Zertifikate erwerben: Nach der Registrierung können Sie die Zertifikate unter https://elektrorollstuehle.ch/Zubehoer/ kaufen. Diese werden dauerhaft in Ihrem Kundenkonto https://elektrorollstuehle.ch/account/login gespeichert und stehen jederzeit nach LOGIN in Ihr Kundenkonto als PDF-Download wider zur Verfügung. Auchten Sie dabei das die Zertifikate auch wirklich für Ihr Rollstuhl Model sind.
Wichtiger Hinweis:
Erstellen Sie zwingend vor dem Kauf ein Kundenkonto, da Einkäufe ohne Registrierung nicht wiederherstellbar sind.
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