- Geschwindigkeitskategorien und Führerschein:
- Rollstühle bis 10 km/h: Kein Führerschein erforderlich.
- Rollstühle bis 20 km/h: Ab 16 Jahren ohne Führerschein erlaubt.
- Rollstühle bis 30 km/h: Führerschein Kategorie M oder G ab 14 Jahren nötig.
- Nutzung von Verkehrswegen:
- Elektrorollstühle müssen vorhandene Radwege oder Velostreifen benutzen.
- Gehbehinderte Personen dürfen mit Elektrorollstühlen in Fussgängerzonen und auf Gehwegen im Schritttempo fahren
- Versicherung und Kennzeichnung:
- Rollstühle bis 10 km/h: Kein Kontrollschild nötig, Privathaftpflichtversicherung empfohlen.
- Rollstühle 20-30 km/h: Gelbes Kontrollschild für Motorfahrräder und Haftpflichtversicherung mit jährlicher Vignette erforderlich.
- Technische Anforderungen:
- Maximale Breite: 1 Meter.
- CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Produktinformation in Deutsch, Französisch und Italienisch erforderlich.
- Zusätzliche Regelungen:
- Keine Helmpflicht.
- Beifahrersitz nur bei Rollstühlen bis 10 km/h erlaubt.
- Seit 2017: Geschlossener Aufbau mit Richtungsblinker zulässig.
- Verhaltensregeln:
- Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen, besonders auf Gehwegen.
- Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fussgänger