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Regeln für Elektrorollstuhlfahrer in der Schweiz

Wichtige Regeln für Elektrorollstuhlfahrer gemäß Gesetz und StVZO in der Schweiz

  1. Geschwindigkeitskategorien und Führerschein:
    • Rollstühle bis 10 km/h: Kein Führerschein erforderlich.
    • Rollstühle bis 20 km/h: Ab 16 Jahren ohne Führerschein erlaubt.
    • Rollstühle bis 30 km/h: Führerschein Kategorie M oder G ab 14 Jahren nötig.
  2. Nutzung von Verkehrswegen:
    • Elektrorollstühle müssen vorhandene Radwege oder Velostreifen benutzen.
    • Gehbehinderte Personen dürfen mit Elektrorollstühlen in Fussgängerzonen und auf Gehwegen im Schritttempo fahren

  1. Versicherung und Kennzeichnung:
    • Rollstühle bis 10 km/h: Kein Kontrollschild nötig, Privathaftpflichtversicherung empfohlen.
    • Rollstühle 20-30 km/h: Gelbes Kontrollschild für Motorfahrräder und Haftpflichtversicherung mit jährlicher Vignette erforderlich.
  2. Technische Anforderungen:
    • Maximale Breite: 1 Meter.
    • CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Produktinformation in Deutsch, Französisch und Italienisch erforderlich.

  1. Zusätzliche Regelungen:
    • Keine Helmpflicht.
    • Beifahrersitz nur bei Rollstühlen bis 10 km/h erlaubt.
    • Seit 2017: Geschlossener Aufbau mit Richtungsblinker zulässig.
  2. Verhaltensregeln:
    • Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen, besonders auf Gehwegen.
    • Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fussgänger

Diese Regeln sollen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten und gleichzeitig die Mobilität von Elektrorollstuhlfahrern ermöglichen.

Haftungsausschluss.

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
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