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Wo darf ich meinen Elektrollstuhl fahren

1. Auf dem Gehweg: 

- Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h dürfen auf dem Gehweg und Fussgängerzonen fahren.

- Dabei müssen Sie Schrittgeschwindigkeit einhalten und Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

2. Auf der Straße: 

- Sie dürfen kurzzeitig auf die Straße ausweichen, wenn der Gehweg nicht befahrbar ist. 

- Elektrorollstühle mit einer Geschwindigkeit von mindestens 10 km/h dürfen auch auf Radwegen und Landstraßen fahren.

3. Überqueren von Straßen: 

- Sie dürfen Straßen an Zebrastreifen und Ampeln überqueren, wobei Sie Vorrang haben.

4. Besondere Regelungen: 

- Für Elektrorollstühle gelten grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln wie für Fußgänger. Autobahnen und Schnellstraßen sind für Elektrorollstühle tabu.

5. Geschwindigkeitsabhängige Regelungen: 

- Bei Geschwindigkeiten über 6 km/h benötigen Sie eine Zulassung für den Straßenverkehr und ein Versicherungskennzeichen.

- Elektrorollstühle mit höheren Geschwindigkeiten (bis 15 km/h) müssen auf die Straße wechseln, wenn sie schneller als 6 km/h fahren.

6. Beachten Sie, dass Sie Ihre Geschwindigkeit und Fahrweise stets den Umständen anpassen müssen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Haftungsausschluss.

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw.Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.